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Transatlantische Widrigkeiten: Ein amerikanischer Kandidat auf dem Weg zur Vertragsunterzeichnung in Bayern

Reisen zwischen den USA und der EU sind aufgrund der aktuellen Infektionslage mit einigen Einschränkungen und Komplikationen verbunden. So ist es beispielsweise amerikanischen Staatsbürgern zurzeit nicht erlaubt, ohne besonderen Grund bzw. Ausnahmegenehmigung in die EU einzureisen. Ebenso ist es EU-Bürgern, die nicht im Besitz einer Green Card oder der doppelten Staatsbürgerschaft sind, aktuell im Allgemeinen unmöglich, in die USA einzureisen.

Bei Neueinstellungen von Geschäftsführern für US-Niederlassungen und vergleichbaren strategisch wichtigen Führungskräften ist es jedoch meist unausweichlich, dass Kandidaten entweder in der finalen Runde oder zur Vertragsunterzeichnung in Deutschland bei den Eigentümern oder dem Aufsichtsrat vorstellig werden. Somit müssen Reisen in TH Bender berichtet hier von einer Ende August durchgeführten Reise im Auftrage eines Kunden aus Bayern, dessen Geschäftsführung sich im Zuge einer Reihe von videobasierten Auswahlgesprächen bereits für den zukünftigen Geschäftsführer entschieden und diesem auch ein vorläufiges Angebot unterbreitet hatte, welches bereits gegengezeichnet worden war. Aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen der deutschen Zentrale und der US-Niederlassung war es jedoch seitens des Kunden unumgänglich, den zukünftigen Geschäftsführer vor Arbeitsantritt persönlich in Deutschland zu sehen. In diesem Falle handelte es sich im Zuge der Nachfolgeregelung für den aus Altersgründen ausscheidenden langjährigen US-Geschäftsführer um die Besetzung einer Stelle mit G&V-Verantwortung im zweistelligen Millionenbereich. Nach umfänglicher Recherche bezüglich der neuesten Einreisebestimmungen und relevanter nationaler und EU-Richtlinien sowie nach Rücksprache mit dem für den Landkreis des Kunden zuständigen Gesundheitsamtes wurde zur Vorlage bei der Bundespolizei ein Begleitschreiben erstellt, welches sich explizit auf drei relevante Ausnahmegründe bezog (Führungskraft, Arbeitsantritt, wirtschaftliche Notwendigkeit). Ebenso wurde entschieden, dass zur Vereinfachung der Einreise dem Kandidaten ein leitender Berater von TH Bender zur Seite gestellt werden sollte, der aufgrund doppelter Staatsbürgerschaft EU/USA problemlos in Deutschland und den USA einreisen und auch als Sprachmittler an der Grenze zur Verfügung stehen würde.

Bereits in Newark wurden von Seiten des Lufthansa Desk Agent die vorbereiteten Unterlagen geprüft, um dem US-Amerikaner den Zugang zu LH403 zu erlauben. Ebenso hatten sich beide Reisenden bereits im Vorfeld online bei Centogene in Frankfurt für den COVID-Schnelltest angemeldet. Weiterhin hatte sich der US-Kandidat vorsorglich einem zusätzlichen COVID-Test in den USA unterzogen.

Check-in und Boarding verliefen problemlos, der Flug selbst war knapp zur Hälfte ausgebucht und verlief ebenfalls normal, auch der Service an Bord unterschied sich in der Business Class nicht wesentlich von früheren Flügen, lediglich die Mahlzeit wurde in einem Gang serviert. An Bord wurden von der Besatzung vor der Landung in Frankfurt Aussteige Karten verteilt, auf denen unter Androhung von stattlichen Ordnungsgeldern alle in Deutschland angesteuerten Adressen aufzuführen waren.

Nach der Landung in Frankfurt, wo es am Samstagmorgen nahezu menschenleer war und es dementsprechend vor dem Grenzposten keine Wartezeit gab, wurden die Begleitschreiben sowie der unterzeichnete vorläufige Arbeitsvertrag den Beamten der Bundespolizei zur Prüfung vorgelegt. Nach detaillierten verbalen Erläuterungen und explizit erbetener Rücksprache mit dem Postenführer wurde dem amerikanischen Kandidaten die Einreise erlaubt.

Im nächsten Schritt erfolgte der Gang zum Centogene Testzentrum im Durchgang zum Fernbahnhof zwecks Durchführung eines PCR-Tests zur Vermeidung der ansonsten fälligen 14-tägigen Quarantäne. Centogene bietet gegen Zahlung von 59 Euro die Möglichkeit beschleunigter Bearbeitung innert 6 Stunden und für 139 Euro einen Schnelltest mit Ergebnis in noch kürzerer Zeit an. Trotz Wahl der langsameren Variante waren beide Ergebnisse des im Rachen genommenen Abstriches innert 2 Stunden per E-Mail verfügbar.

Nach dem Weiterflug nach München im Zielort in Bayern angekommen, wurde im Hotel auf freiwilliger Basis ein erneuter Abstrich gemacht und die Teströhrchen durch eine Mitarbeiterin des Kunden noch am selben Samstagabend zur Analyse im Labor abgegeben. Hier waren die Ergebnisse bereits am Montagnachmittag verfügbar. In Bayern galten im Besuchszeitraum klare Regelungen bezüglich des Tragens einer Maske im öffentlichen Raum (in Deutschland mittlerweile euphemistisch als Mund-Nasen Bedeckung bezeichnet).

Nach erfolgreich verlaufenen Gesprächen wurde die Rückreise angetreten. In Frankfurt war erneut wenig Publikumsverkehr und das Check-in sowie die Sicherheitskontrolle verliefen problemlos. An Bord gestaltete sich der Aufenthalt abgesehen vom Maskenzwang ähnlich normal wie auf der Hinreise, dies galt auch für den Anschlussflug mit Austrian ab Wien.

Nach Ankunft in Newark wurde in Gruppen ausgestiegen beginnend mit der Business Class. Vor der Einreise musste an Bord noch analog zur in Deutschland verwendeten Aussteige Karte eine sogenannte Public Health Questionnaire ausgefüllt werden. Auf dem Fragebogen müssen sowohl der Aufenthaltszeitraum in sogenannten Risikogebieten wie dem Schengen-Raum als auch der subjektive Gesundheitszustand und Adresse, E-Mail und Mobilnummer angegeben werden. Das Formular wird bei der Einreise abgegeben, wo auch eine Messung der Stirntemperatur stattfindet, deren Ergebnis auf dem Formular vermerkt wird.

Ansonsten gestaltete sich die Einreise wie gewöhnlich, wobei lediglich aufgrund der oberflächlichen Gesundheitsprüfung die Option Global Entry aktuell nicht angeboten wird, was auch das Ausfüllen eines papiernen Zollformulars erforderte. Die Gepäckausgabe ging aufgrund des verhältnismäßig geringen Volumens an einreisenden Personen ebenfalls recht zügig vonstatten, genau wie die Neuaufgabe des Gepäcks im Transitbereich.

Alles in allem ist es bei solider Vorbereitung und entsprechender Planung also weiterhin durchaus möglich, stressfrei zwischen den USA und der EU zu reisen, wobei allerdings zu beachten ist, dass die Flugpläne momentan stark eingeschränkt sind und teilweise auf zeitintensive Umsteigeverbindungen ausgewichen werden muss.

Bei Fragen steht das Team von TH Bender gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

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